Tipp für Existenzgründerinnen und Existenzgründer: Aufnahme in die Künstlersozialkasse spart bares Geld


Man muss sich nicht zwingend mit Zauberei oder Bauchtanz selbstständig machen, um sich über die Künstlersozialkasse (KSK) zu versichern!

🧡In einigen meiner Beratungsgespräche mit Existenzgründenden huscht ein Lächeln über ihr Gesicht, wenn ich ihnen von diesen Möglichkeiten erzähle. Bestimmte Berufsgruppen, die sich mit einer publizistischen oder künstlerischen Tätigkeit erwerbsmäßig selbstständig machen, können ihre Aufnahme in die KSK beantragen.

🔶Der Katalog der Künstlersozialkassen-relevanten Berufsbilder ist üppig: So zählen neben den klassischen Künstlerberufen z.B. Webdesigner, Fotografen, Dolmetscher und Übersetzer, Lektoren und natürlich Texter und Journalisten uvm. in diesen Bereich.

Wer in die KSK aufgenommen wird, spart Geld, denn die KSK übernimmt bis zu 50% der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Wie gehe ich vor, um kin die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?
1️⃣ Wer eine Selbstständigkeit im künstlerischen oder journalistischen Bereich plant, sollte sich vorab das Verzeichnis der Katalogberufe anschauen und prüfen, ob das eigene Berufsbild bzw. der Tätigkeitsbereich relevant ist. Im Zweifel einfach kurz im direkten Kontakt mit der KSK abklären.

2️⃣Dann die offiziellen Antragsunterlagen ausfüllen, ggf. mit Arbeitsproben untermauern und bei der KSK zur Prüfung einreichen.

3️⃣Kommt es zu einer Ablehnung, da die selbständige Tätigkeit (aktuell) nicht den Anforderungen der KSK entspricht, kann man zu einem späteren Zeitpunkt einen erneuten Antrag stellen, wenn sich die Schwerpunkte z.B. verändert haben.
Den Antrag um ggf. in die KSK aufgenommen zu werden, kann auch später erfolgen, wenn man bereits tätig ist. Man verschenkt ggf. jedoch bares Geld! 💶

‼️Übrigens auch als sogenannter Verwerter kann die KSK relevant für Gründende sein. Nämlich wenn diese für die Erstellung und Vorbereitung von Marketingaktivitäten wie z.B. Imagefilmen, Webseiten, Fotos entsprechende Dienstleister beauftragen.

Als „Verwerter“ muss man dann ggf. Abgaben an die KSK leisten. Am besten mit der SteuerberaterIn des Vertrauens abklären.

➡️ Weitere umfangreiche Details sowie den Künstlerkatalog und Antragsformulare findet man auf der Webseite der Künstlersozialkasse!

Wer hat weitere hilfreiche Tipps oder Erfahrungen zu diesem Thema?

Herzlichen Dank an Thomas Rathay für das gelungene Foto!

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