Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse bis 31.3.


Foto: Thomas Rathay, www.thomas-rathay.de

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Nicht vergessen, bis zum 31.3. müssen Beauftragungen von Künstlern und Publizisten für das Jahr 2011 an die Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet werden. Wenn das Unternehmen bereits in der Vergangenheit Abgaben bezahlt hat, schickt die KSK den Erhebungsbogen üblicherweise automatisch zu.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die in 2011 erstmalig mit z.B. Künstlern im Rahmen einer Unternehmensveranstaltung, Grafikern für den Webauftritt, Fotografen oder Textern zusammengearbeitet haben, sollten wenn Sie nichts falsch machen wollen aktiv auf die KSK zugehen und klären, ob eine Abgabenpflicht besteht! Ein Überblick über die Berufe für die Abgaben zur Künstlersozialkasse entstehen, sind auf der KSK-Webseite erhältlich. Ganz wichtig für die Abgabe an die KSK sind nicht die Künstler und Publizisten sondern die Auftraggeber verantwortlich. Eine Abgabenpflicht besteht auch, selbst wenn die Beauftragten selbst nicht in der KSK sind.

Details zur Künstlersozialkasse

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